Keine Auslands-Übernachtungsgelder für Soldaten der Bundeswehr
Leitsatz
Ein Angehöriger der Bundeswehr, der sich im Auslandseinsatz befindet und dort kostenlos Unterkunft von seinem Dienstherrm erhält, kann keine pauschalisierten Auslands-übernachtungsgelder im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen.
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