Suchergebnisse insgesamt:
zurück zur Navigationzur Navigation
  Suchergebnisse:1 Treffer
 
Kurztext
Langtext
Gericht:KG Berlin 4. Strafsenat
Entscheidungsdatum:07.10.2008
Aktenzeichen:(4) 1 Ss 486/07 (286/07)
Dokumenttyp:Urteil
Quelle:juris Logo
Norm:§ 17a Abs 1 VersammlG

Vermummungsverbot bei öffentlichen Versammlungen: Uneingeschränkte Geltung gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Dritten

 

Leitsatz

Das Vermummungsverbot nach § 17 a Abs. 1 VersammlG steht nicht unter dem Vorbehalt, dass nur Vollstreckungsbehörden gegenüber die Identität nicht verschleiert werden darf, sondern gilt uneingeschränkt wegen der abstrakten Gefahr, die von einer Vermummung bei einer Demonstration ausgeht.

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE540772009&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10