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Gericht:KG Berlin 7. Zivilsenat
Entscheidungsdatum:01.06.2007
Aktenzeichen:7 U 190/06
Dokumenttyp:Urteil
Quelle:juris Logo
Normen:§ 633 Abs 2 S 3 BGB, § 640 Abs 2 BGB, § 645 Abs 1 S 1 BGB, § 648a Abs 5 S 2 BGB

Bauvertrag: Vereinbarung der Leistungserbringung des Werkunternehmers innerhalb von 35 Arbeitstagen; Erbringung der Leistung in einem Stück zur Verhinderung des Anfalls einer Vertragsstrafe bei Abhängigkeit der Leistung von anderen Gewerken; hinreichendes Bestreiten eines vorgelegten Aufmaßes

 


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http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE400162007&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10