§ 9 Abs 3 StVO, § 37 Abs 1 StVO, § 37 Abs 2 Nr 1 S 7 StVO, § 37 Abs 2 Nr 1 S 12 StVO
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Unfall zwischen einem einen Rotlichtverstoß begehenden Geradeausfahrer und einem Linksabbieger
Leitsatz
Ist nur der Rotlichtverstoß des Geradeausfahrers bewiesen, während nicht festgestellt werden kann, dass der Linksabbieger im Gegenverkehr vor Aufleuchten des grünen Räumpfeils unter Verstoß gegen § 9 Abs. 3 StVO angefahren ist, haftet der Geradeausfahrer allein.
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