(412 Ds) 2 Ju Js 186/08 (74/08) Jug, 412 Ds 74/08 Jug
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§ 185 StGB
Beleidigung: Äußerung gegenüber einem Polizisten "Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!"
Leitsatz
Die Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Oberförster" stellt keine strafbare Beleidigung dar.
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