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Gericht:KG Berlin 1. Zivilsenat
Entscheidungsdatum:30.06.2009
Aktenzeichen:1 W 93/07
Dokumenttyp:Beschluss
Quelle:juris Logo
Normen:Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG

Schranken des Rechts der Eltern bei der Vornamenswahl für ihr Kind

Leitsatz

Zur Zulässigkeit der Bestimmung des männlichen Vornamens „Djehad“.

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE217992009&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10