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Gericht:KG Berlin 21. Zivilsenat
Entscheidungsdatum:19.02.2008
Aktenzeichen:21 U 202/05
Dokumenttyp:Urteil
Quelle:juris Logo
Normen:§ 633 Abs 1 BGB vom 09.12.1976, § 633 Abs 3 BGB vom 09.12.1976

Kauf- und Bauvertrag über eines von 30 Doppelhäusern: Sammelableitung für Regenwasser als Sachmangel

Leitsatz

Fehlt es bei einem Kauf- und Werkvertrag über eine Doppelhaushälfte, die im Rahmen eines Gesamtprojekts (hier 30 Doppelhäuser) errichtet werden soll, an einer ausdrücklichen Regelung zur Regenwasserableitung, stellt es keinen, eine Sachmängelhaftung auslösenden Mangel dar, wenn statt einer Einzelableitung eine Sammelableitung installiert wird.

 


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http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE207292008&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10