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Gericht:LArbG Berlin-Brandenburg 13. Kammer
Entscheidungsdatum:29.12.2008
Aktenzeichen:13 Ta 2377/08
Dokumenttyp:Beschluss
Quelle:juris Logo
Normen:§ 114 S 1 ZPO, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 S 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 315 Abs 1 BGB ... mehr

Geldentschädigung wegen Bildveröffentlichung - bestehende Vertragsstrafenregelung als ausreichende Kompensation

Leitsatz

Im Fall der wiederholten unerlaubten Bildveröffentlichung stellt eine im Vorprozess im Wege des gerichtlichen Vergleichs vereinbarte Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen des Klägers gestellt wird, eine ausreichende Kompensation der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar

 


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http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE090024267&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10