§ 114 S 1 ZPO, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 S 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 315 Abs 1 BGB ... mehr
Geldentschädigung wegen Bildveröffentlichung - bestehende Vertragsstrafenregelung als ausreichende Kompensation
Leitsatz
Im Fall der wiederholten unerlaubten Bildveröffentlichung stellt eine im Vorprozess im Wege des gerichtlichen Vergleichs vereinbarte Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen des Klägers gestellt wird, eine ausreichende Kompensation der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
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